Mein Angebot für Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater

Gerne gebe ich die Erfahrungen weiter, die ich in jahrelanger Tätigkeit als Geldwäsche-Compliance-Beauftragter im Bankwesen sammeln konnte.

Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater werden demnächst durch die 4. Geldwäscherichtlinie mit massiven Strafandrohungen konfrontiert

  • Die Strafandrohungen der in der Neufassung des WTBG vorgesehenen Regelungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung bewegen sich in einer Höhe, die jedenfalls geeignet ist, bei Verstößen Berufsberechtigte in ihrer Existenz zu gefährden. Prüfungen durch die Kammer sind vorgesehen.
  • Ich kann Sie bereits jetzt umfassend beraten und unterstützen:
  • Ich berate und unterstütze Sie bei der Einführung von angemessenen Vorkehrungen und Systemen.
  • Als Sachverständiger führe ich mit Ihnen (oder für Sie) erforderliche Prüfungen und Begutachtungen durch.
  • Aufgrund meiner langen Erfahrung als Compliance-Beauftragter im Bankwesen erstelle ich für Sie Expertisen nach Banken-Standards.

Ich berate und unterstütze Sie als Sachverständiger

  • in allen Fragen, die die Regelungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie betreffen
  • bei Ihrer Geldwäsche-Risikoanalyse
  • bei der Einrichtung von Verfahren und Systemen zur Klientenannahme, zur Feststellung von PEPs, zur CDD (Customer Due Diligence)
  • bei der Prüfung der Mittelherkunft
  • bei Geldwäsche-Risikobeurteilung von Klienten und deren Risikoeinstufung (PEPs, Terrorismusverdacht, etc.)
  • bei der Schulung Ihrer KanzleimitarbeiterInnen