Mein Angebot für Gewerbebetriebe

Auf die österreichischen Gewerbebetriebe werden 2017 erhebliche neue Anforderungen zukommen.

Die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in der österreichischen Gewerbeordnung zwingt auch die Gewerbetreibenden zu umfangreichen Maßnahmen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Die Strafandrohungen bewegen sich in einer Höhe, die jedenfalls geeignet ist, die Existenz von Gewerbebetrieben und Unternehmern zu gefährden.

 

 

https://youtu.be/435KMXwVs5w

Ich berate und unterstütze Sie als Sachverständiger

  • in allen Fragen, die die Regelungen der Gewerbeordnung im Zusammenhang mit der 4. Geldwäsche-Richtlinie betreffen
  • bei Ihrer Geldwäsche-Risikoanalyse
  • bei der Einrichtung von Verfahren und Systemen zur Klientenannahme, zur Feststellung von PEPs, zur CDD (Customer Due Diligence)
  • bei der Prüfung der Mittelherkunft, z.B. im Zusammenhang mit Treuhand- bzw. Anderkonten
  • bei Geldwäsche-Risikobeurteilung von Klienten und deren Risikoeinstufung (PEPs, Terrorismusverdacht, etc.)
  • bei der Schulung Ihrer KanzleimitarbeiterInnen